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30.07.2010

 

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Glossar

In unserem Glossar erläutern wir Begriffe aus den Bereichen der Erdöl- und Erdgasbeteiligungen. Schauen Sie doch mal rein...

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Steuerliche Grundlagen für Direktbeteiligungen

Die folgende Darstellung der steuerlichen Grundlage für inländische Anleger geht davon aus, dass die Anleger ihre Beteiligungen im Privatvermögen halten, nicht die US-Staatsbürgerschaft besitzen und auch nicht als für Steuerzwecke in den USA ansässig gelten sowie keine anderen US-Einkünfte beziehen.

Die nachstehenden Auskünfte gelten insbesondere nur für natürliche Personen und weder für Körperschaften noch für Personengesellschaften. In diesen Fällen können sich erhebliche steuerliche Abweichungen sowohl in Deutschland als auch in den USA ergeben. Zur Klärung aller steuerlichen Auswirkungen empfehlen wir, einen Steuerberater Ihrer Wahl einzuschalten.

Nach dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA werden die Direktbeteiligungen als gewerbliche Tätigkeit in den USA qualifiziert, so dass die daraus resultierenden Gewinne nur der US-Einkommensteuer unterliegen und in Deutschland grundsätzlich steuerfrei sind. Sie werden jedoch im Rahmen des so genannten Progressionsvorbehaltes berücksichtigt, d.h. dass der individuelle Steuersatz unter Berücksichtigung der ausländischen Einkünfte berechnet wird. In den USA werden die anteiligen Gewinne unmittelbar den einzelnen Beteiligungspartnern zugerechnet. Im Grundsatz ist jeder Anleger verpflichtet, in den USA eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Eheleute, die gemeinsam an einem Projekt beteiligt sind, können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, aber nur im Namen eines Partners mit nur dem einen Freibetrag. Es sollte von Fall zu Fall geklärt werden, wann ein Splitten der Beteiligung/en auf beide Partner (mit Anspruch auf jeweils den vollen Freibetrag) sinnvoll ist.

Abschreibungen

Bei Neubohrungen werden die anteiligen Anschaffungskosten für die Ölquelle aufgeteilt in ca. 70% Lohn- und Arbeitskosten, die sofort im ersten Jahr der Entstehung geltend gemacht werden können. Die restlichen ca. 30% entfallen auf Material und Geräte, die über sieben Jahre abgeschrieben werden.

Die Abschreibungen mindern den Gewinn in den Folgejahren (Verlustvortrag). Darüber hinaus wird von dem Roh erlös zu Steuerzwecken noch ein Betrag von ca. 15% als Wertminderung für die Ölreserven im Boden abgezogen. Von dem übrig bleibenden Gewinn wird pro Anleger ein Freibetrag von 3.500 USD (bezogen auf 2008) abgezogen.

Bei einem Erwerb bereits bestehender Anlagen werden die gesamten Anschaffungskosten auf sieben Jahre verteilt, d.h. es werden durchschnittlich 14,9% der Kosten berücksichtigt. Im Übrigen gilt das zuvor Gesagte. Abhängig von dem in den USA erzielten Einkommen fallen in den USA Einkommenssteuern an, die bis zur Höhe eines Betrages von 7.550 USD 10% und sodann gestaffelt bis maximal 35% betragen können.

Freibeträge

Maßgeblich ist das gesamte US-Einkommen. Der Freibetrag wird jedes Jahr neu festgelegt, für 2009 beträgt er z. B. 3.650 USD. Eheleute, die gemeinsam an einem Projekt beteiligt sind, können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, aber nur im Namen eines Partner mit nur dem einen Freibetrag. Es sollte von Fall zu Fall abgeklärt werden, wann ein Splitten der Beteiligung/en auf beide Partner (mit Anspruch auf jeweils den vollen Freibetrag) sinnvoll ist.

Steuernummer

Jeder Beteiligungspartner ist verpflichtet, bei den US Steuerbehörden einen Antrag auf eine Steuernummer zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie von der AMTEX GmbH, Hamburg. AMTEX Oil & Gas Inc., Dallas/Richardson, ist verpflichtet, von den Erträgen zunächst 30% einzubehalten und an die amerikanische Steuerbehörde (Internal Revenue Service, abgekürzt IRS) abzuführen. Eine Befreiung von der Verpflichtung kann der Beteiligungspartner mit einem besonderen Formblatt (W-8ECI) beantragen, welches ebenfalls bei der AMTEX GmbH zu erhalten ist.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer für das in den USA liegende Vermögen Deutscher ohne Wohnsitz in den USA fällt in der Bundesrepublik Deutschland nicht an. Eine der deutschen Vermögensteuer vergleichbare Steuer wird in den USA nicht erhoben.

Erbschaftsteuer

Hinzuweisen ist noch darauf, dass die amerikanische Direktbeteiligung im Falle des Todes des Anlegers der amerikanischen Erbschaftsteuer unterliegt. Es gelten hier jedoch hohe Freibeträge von z.Zt. 60.000 USD, so dass in der Regel nicht mit dem Anfall von Erbschaftsteuer zu rechnen ist.

Steuererklärung

Auf Wunsch können wir eine Steuerberatungsgesellschaft beauftragen, die die US-Steuererklärung für unsere Kunden erstellt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 195 € netto pro Jahr. Die obigen steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeitigen Rechtslage in den USA und Deutschland aus.

Eine Haftung für den Eintritt der von den Gesellschaftern verfolgten Ziele kann nicht übernommen werden, weil die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen der deutschen bzw. der US-amerikanischen Finanzverwaltung obliegt. Ebenso wenig kann eine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerlichen Beurteilungen durch Gesetzgebung, Rechtssprechung, Erlässe der Finanzverwaltung oder Kündigung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens oder zwischenstaatliche Entwicklungen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland nicht verändern.

Wir empfehlen in jedem Fall zur Prüfung der individuellen steuerlichen Situation die Einschaltung eines Steuerberaters, ganz besonders dann, wenn anderweitige Beteiligungen in den USA gehalten werden.

Keywords: AMTEX, Erdöl, Erdgas, Investment, Beteiligung, Kapitalanlage, Rendite, oil, gas